Transparenz schafft Vertrauen

Auf Initiative von Transparency International Deutschland e.V. haben zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur. Folgend alle 10 Punkte auf einen Blick.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

  • Tandia-Förderung von Gesundheit und Bildung in Tansania e.V. (kurz Tandia e.V.)
  • 35428 Langgöns, Eichenring 9
  • Gründungsjahr 2015

2. Vollständige Satzung mit den Zielen unserer Organisation

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

  • Unsere Arbeit ist nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamt Gießen (Steuernummer 20 250 42383) vom 02.10.2017 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegündtigten mildtätigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. A0 dient.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Der Vorstand besteht aus:

  • Regina Meißner, 1. Vorsitzende (seit 2015)
  • Marie Charlotte Meißner, 2. Vorsitzende (seit 2015)
  • Justine Launspach, Schatzmeisterin (seit 2016)

5. Tätigkeitsbericht

6. Personalstruktur

  • Der Verein hat keinen angestellten Geschäftsführer oder bezahlte Mitarbeiter. Vereinstätigkeiten werden vom geschäftsführenden Vorstand und Mitgliederrn ehrenamtlich ausgeführt.

7. Angaben zur Mittelherkunft

8. Angaben zur Mittelverwendung

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

  • Es gibt keine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten. Tandia – Förderung von Gesundheit und Bildung in Tansania e.V. ist ein unabhängiger gemeinnütziger und in Deutschland registrierter Verein, der in Tansania mit unterschiedlichen Partnern (Zivilgesellschaft, Krankenhäuser, Gesundheitsbehörde, Kirche) zusammenarbeitet.

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

  • Einzelspenden, die über 10 % der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es seit der Gründung des Vereins noch nicht.
  • Fünf Projekte wurden von folgenden Organisationen anteilig oder ganz gefördert: Hessisches Ministerium (2017, 2018 und 2019), EZ-Kleinprojektefonds/Schmitz-Stiftungen (2016/2017), BMZ & Else-Kröner Fresenius-Stiftung (Hospital Partnerships Initiative, 2018/2019).

Stand: März 2020